Gut zu wissen. Regeln zu unserem Vereinsleben


Damit alles gut läuft. Die Vereinsordnung des USC-Kassel

Mehrere Boote mit großen Personenkreis gemeinsam zu nutzen kann zu schnell zu Problemen führen. Die Boote müssen odrungsgemäß betrieben, voll funktionsbereit und sicher vertäut hinterlassen werden. Die Verkehrsordnung verlangt, dass sich die Nutzer in das Fahrtenbuch eintragen. Natürlich sind auch pünktlich die Vereinsbeiträge zu zahlen.

Es gibt keine dauernde Aufsicht. Deshalb ist jedes Vereinsmitglied verpflichtet, sich an die Regeln des Vereins zu halten. Diese sind zuammengefasst in der USC-Beitrags- und Vereinsordnung.

Ruhe bewahren. Zur Ordnung am Steg

Die Liegeplätze des USC-Kassel dienen den Segelaktivitäten
Die Liegeplätze des USC-Kassel dienen den Segelaktivitäten

Regeln am Steg

Der USC-Kassel ist mit seiner Flotte an einem Steg, den sonst nur von Einzelbooten belegt ist. Unsere Gruppenaktivitäten bringen Unruhe mit sich. Dies führt immer mal wieder zu Beschwerden. Da Außenstehenden nicht immer klar ist, wer zum USC gehört, kann es auch Missverständnisse geben. Die Seglergemeinschaft mit den anderen Steganliegern ist gut und wir wollen dies erhalten.

Regeln für die Stegnutzung

Ein paar Regeln können dabei helfen. Der Vorstand bittet alle, sich daran zu halten.

• Die Gangway immer freihalten

• Zusammensitzen in ruhiger Runde am besten auf den eigenen Pontons. Sie werder weiter verbessert. Damit dort Platz ist Ordnung halten. Persenning beim Segeln an Bord mitnehmen. – Der allgemeine Versorgungsponton der Steganlage wird wegen seiner Schäden wohl nicht auf Dauer bestehen bleiben. Er wird öfter von Stegfremden als Badeplattform genutzt. Beschwerden können dann schon mal irrtümlich Richtung USC gehen.

• Baden am Kopfende des Stegs. Dabei den Booten freie Zufahrt zum Hafen gewähren.

• Gruppenaktivitäten, bei denen es lauter werden kann, außerhalb des Stegs durchführen.

Unglücklicher Felix. Aus Bugschaden sollte man lernen

Die Schäden am Bug des Kielzugvogels sind nur notdürftig repariert.

Regeln bei Schadensfällen, aus 2017

An einem Tag mit starkem Wind ist Felix an die Felsen unterhalb der sogenannten Lorelei an der Spitze der Halbinsel Scheid gerammt. Dies bietet Anlass zu erklären, welche Regeln es gibt, ums solche Schäden zu vermeiden und wie im Rahmen des Vereins im Schadensfall vorzugehen ist.

Sich selbst um Schadensbehebung kümmern

Ist ein Schaden eingetreten, darf man das Boot nicht einfach verlassen. Zunächst muss es so gesichert werden, dass keine Folgeschäden auftreten. Dann ist umgehend der Obmann des Boots oder der Vorstand zu informieren.

Für die Behebung des Schadens und die damit verbundenen Kosten ist allein der Verursacher verantwortlich. Es gibt keine Vollkaskoversicherung für die Boote. – Bei deren Alter würde dies ohnehin keinen Sinn machen. – Reparaturmaßnahmen sind mit dem Verein abzustimmen. Sachkundige aus dem Verein helfen sicherlich auch gerne bei Reparaturen oder bei der Beauftragung von Firmen.

Privaten Haftpflichversicherungsschutz prüfen

Glück in Unglück. Der verunglückte Bootsführer hatte eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden reguliert hat. Allen Vereinsmitglieder wird geraten, sich bei ihrer Versicherung zu erkundigen, ob sie Schäden an Vereinsbooten tragen. Ein Ausschlusskriterium kann sein, dass man als Vereinsmitglied Miteigentümer des Boots ist. Privathaftpflicht trägt allgemein nur Schäden an fremdem Eigentum. Gegebenfalls fragen, ob eine Zusatzversicherung möglich ist.