Fortbildung Kursangebote
SRC-Funkzeugnis, optional UBI und "Pyroschein" FKN
Die Kurse finden in unregelmäßiger Folge statt. Auf Ankündigungen achten!
UKW-Seefunkzeugnis SRC – ein Seminarangebot des Universitätssegelclubs Kassel für Mitglieder und Gäste. Mit hohem Praxisanteil.
Neben dem Sportbootführerschein-See, ist das UKW-Seefunkzeugnis ein unbedingtes Muss für jeden, der entsprechend ausgerüstete Sportboote als Schiffsführer fahren möchte.
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Es gilt für die Seewasserstraßen und auf hoher See.
Auch auf Binnenwasserstraßen ist UKW-Sprechfunk bei Brücken und Schleusen wichtig. Zudem ist man dicht an dicht mit der Berufsschifffahrt unterwegs. Für Ausweichmanöver bleibt wenig Zeit und Raum. Große Schiffe kündigen ihre Manöver, für die sie die ganze Breite des Fahrwasser benötigen, per Funk an. Für den Nachweis über die korrekte Nutzung des Funkgeräts gibt es das UKW-Sprechfunk-Zeugnis UBi.
Kosten: Wird aktuell bekannt gegeben
Dafür bekommt jeder das Lehrmaterial incl., zur Vorbereitung als pdf.
1 Heft SRC Theorie incl. Fragenkatalog*
1 Heft SRC Übungen & Aufgaben
1 SRC Prüfungsvorbereitung
1 Heft UBi-Ergänzung*
1 UBi Prüfungsvorbereitung
Zahlung nach Erhalt der Anmeldebestätigung.
FKN: Wird aktuell bekannt gegeben
(*das wird zur Vorbereitung als pdf gesendt)
Infos zu Facheinweisung FKN, sogenannter "Pyroschein"
Zulassung zur Prüfung: Mindestalter 16 Jahre und amtlicher oder vom DMYV / DSV ausgestellter Sportbootführerschein oder sonstiger Befähigungsnachweis.
Zur weiteren Information: Die meisten seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Erwerb, die Verbringung und die häusliche Lagerung von Signalraketen nur gestattet, wenn ein Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Dieser Nachweis wird im Yachtsport auch als "Pyroschein" oder "Knallschein" bezeichnet.